Sie sind nicht angemeldet.

Pitti

Kullerkeks

  • »Pitti« ist weiblich
  • »Pitti« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 848

Registrierungsdatum: 1. Januar 2010

Wohnort: Berlin

  • Nachricht senden

1

Freitag, 1. Januar 2010, 21:37

Urheberrechte für Texte

Urheberrecht für Texte :

Frei zitiert werden dürfen Gedichte erst :

Urheberrecht

Teil 1 Urheberrecht

Abschnitt 7 Dauer des Urheberrechts

UrhG § 64 Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
............

UrhG § 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche
Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges
wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen
werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem
selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem
selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

_________________


Ich möchte darauf hinweisen , dass der Autor eines Textes genannt werden muss .
Sollte der Autor nicht bekannt sein die Quelle angeben und /oder Autor unbekannt dazuschreiben .
Nur so als Hinweis!
Vor allem, zum Schutz der User, die hier eigene Gedichte veröffentlichen

"Frauen sind die Juwelen der Schöpfung. Man muss sie mit Fassung tragen"(Heinz Erhardt)
Ich mach jetzt 3 Diäten gleichzeitig.Von einer wird ja kein Schwein satt!
Ich arbeite mit PI 12 -wieder auf XP *hüpf*

Ähnliche Themen